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Aktuelles

Kennzahl: 17.16665

Verjährung: Der Countdown läuft

15.12.2021

Das Jahresende nähert sich. Der letzte Tag des Jahres ist häufig auch die letzte Gele-genheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es spätestens jetzt an der Zeit zu prüfen, ob es offene Forderungen gibt und wann diese verjähren. Grundsätzlich unterfallen Zahlungsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Das Gesetz selbst sieht für einzelne Ansprüche andere Verjährungsfristen vor. So gelten für Gewährleistungsrechte im Kauf- bzw. Werkvertragsrecht andere Fristen. Jeder, der In-haber von Forderungen ist, ist deshalb gut beraten jetzt zu überprüfen, ob „seine“ Fristen zum 31.12. dieses Jahres ablaufen. Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden und bei-spielsweise Zahlungsklage erheben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.