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Russland nicht länger im Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union
10.05.2022
Russland wurde als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen.
Anhang II der Dual-Use-Verordnung enthält acht allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG) für die Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte Staaten unter bestimmten Nebenbestimmungen und Voraussetzungen. Russland war bisher in den drei nachfolgenden AAG als begünstigtes Bestimmungsziel benannt:
Weitere Einzelheiten finden Sie hier auf der BAFA-Homepage.
Anhang II der Dual-Use-Verordnung enthält acht allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG) für die Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte Staaten unter bestimmten Nebenbestimmungen und Voraussetzungen. Russland war bisher in den drei nachfolgenden AAG als begünstigtes Bestimmungsziel benannt:
- EU003 (Wiederausfuhr von Gütern nach Instandsetzung oder Ersatz in der EU),
- EU004 (Ausfuhr von Gütern für Messen oder Ausstellungen) und
- EU005 (Ausfuhr von Telekommunikationseinrichtungen).
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