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Aktuelles

Kennzahl: 17.16607

REACH: Helpdesk-Veranstaltung zu Sicherheitsdatenblättern am 02.12.2021

03.11.2021

Der REACH-CLP-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet für Unternehmen am 02. Dezember 2021 eine digitale Informationsveranstaltung zu Neuerungen der Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter unter REACH an (Vgl. Verordnung (EU) 2020/878 mit Änderungen des Anhangs II der REACH-Verordnung).

Das Sicherheitsdatenblatt ist das wichtigste Kommunikationsmittel innerhalb der Lieferkette. Ziel ist immer die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen durch die Weitergabe von Informationen zu Gefahren und angemessenen Risikomanagementmaßnahmen. Dazu sollen auch in verstärktem Maße die im Rahmen der Registrierung gewonnenen Daten beitragen.

Die wesentlichen Änderungen am Sicherheitsdatenblatt sind:
  • Anpassung der Abschnitte 9 (physikalische und chemische Eigenschaften) und 14 (Angaben zum Transport) an die sechste und siebente Revision des UN-GHS.
  • Weitergehende Informationsanforderungen für in Abschnitt 3 eingetragene Stoffe zu spezifischen Konzentrationsgrenzwerten, M-Faktoren und Schätzwerten für die akute Toxizität.
  • Aufnahme von spezifischen Angaben für Stoffe mit Nanoformen und mit endokrinschädlichen Eigenschaften.
Die Änderungen gelten zwar schon seit dem 1. Januar 2021, eine Übergangsfrist für bereits erstellte Sicherheitsdatenblätter läuft jedoch noch bis zum 31. Dezember 2022.