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Pauschale Mahnkosten unzulässig
24.03.2022
Das OLG Hamburg (OLG) untersagte mit Beschluss vom 22.12.2021, Az. 15 U 14/21, einem Versandhändler, im Fall des Zahlungsverzugs Verbrauchern kommentarlos eine monatliche Mahnkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Es stellte einem säumigen Zahler monatliche Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung, ohne dass dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart war oder aus dem Kleingedruckten hervorging.
Mehr zur Mahnung können Sie unserem Infoblatt R06 „Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?“ entnehmen.