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Kundenbewertungen im Onlineshop – was gilt seit dem 28. Mai 2022?

28.06.2022

Am 28. Mai 2022 sind einige neue Regelungen in Kraft getreten, die Onlinehändler einhalten müssen. Andernfalls drohen Abmahnungen. Bei Bewertungen und Empfehlungen durch Kunden zu Produkten ist anzugeben, ob und – wenn ja – wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Käufern stammen. So soll dem Betrug mit Fake-Bewertungen entgegengewirkt und für mehr Transparenz gesorgt werden.

Diese Informationspflicht trifft alle Unternehmen, die ein eigenes Bewertungssystem anbieten, externe Bewertungen einbinden oder darauf Bezug nehmen. Wird lediglich auf Verbraucherbewertungen verlinkt, die von Dritten veröffentlicht worden sind, besteht diese Pflicht nicht.

Wird behauptet, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich gar nicht verwendet haben, oder wurden keine angemessenen Schritte unternommen, um zu prüfen, ob die Bewertungen wirklich von Verbrauchern stammen, so ist dies unlauter und kann abgemahnt werden.

Die Informationen sollten unmittelbar und leicht zugänglich gegeben werden. Es bietet sich an, die Informationen direkt bei den Bewertungen zu geben oder von dort auf auf die Informationen zu verlinken.