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Insolvenz und Corona
IHK Saarland
Termin:
Donnerstag, 22. April 2021, 14:00 - 16:00 Uhr
Referent/Referentin:
Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Heimes & Müller Rechtsanwälte, Saarbrücken
Die zu Beginn der Corona-Pandemie ausgesetzten Insolvenzantragspflichten für bestimmte zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen ist derzeit bis zum 30.4.2021 ausgesetzt. Die Verlängerung bedeutet, dass die Insolvenzgründe und auch die Insolvenzantragspflichten selbst in Kraft bleiben. Lediglich die Pflicht zur Antragstellung wurde unter bestimmten Bedingungen für bestimmte insolvenzreife Unternehmen ausgesetzt.
Deshalb ist jeder Unternehmer gut beraten, die Insolvenzgründe zu kennen und zu überwachen, insbesondere wenn es darum geht, rechtzeitig die Weichen in Richtung außergerichtliche bzw. gerichtliche Sanierung zu stellen. Die Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes sowie die Insolvenzgründe sind Gegenstand des Webinars.
Referent ist Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Heimes & Müller Rechtsanwälte, Saarbrücken.
Deshalb ist jeder Unternehmer gut beraten, die Insolvenzgründe zu kennen und zu überwachen, insbesondere wenn es darum geht, rechtzeitig die Weichen in Richtung außergerichtliche bzw. gerichtliche Sanierung zu stellen. Die Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes sowie die Insolvenzgründe sind Gegenstand des Webinars.
Referent ist Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Heimes & Müller Rechtsanwälte, Saarbrücken.