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Höhere Gebühren für Transparenzregister
10.01.2022
Das Bundesfinanzministerium hat die Transparenzregistergebührenverordnung geändert und die Gebühren erheblich angehoben. Die Änderungsverordnung vom 23.11.2021 betrifft die Höhe der zu zahlenden Gebühren. Bisher betrug die Gebühr seit 2020 jährlich 4,80 EUR. Für 2021 beträgt die Gebühr jetzt 11,47 EUR. Sofern für das Jahr 2021 bereits eine Gebühr von 4,80 Euro erhoben wurde, wird die Differenz von 6,67 Euro nacherhoben. Ab 2022 beträgt die Gebühr jährlich 20,80 EUR.
Vor trittbrettfahrenden Dienstleistern im Zusammenhang mit der Transparenzregistereintragung wird gewarnt.