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Englisch als Gerichtssprache
23.05.2023
Das Bundesministerium der Justiz plant, die Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland für große Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver zu machen. Deshalb hat es einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der u.a. die Errichtung sog. „Commercial Chambers“ bei den Landgerichten bzw.„Commercial Courts“ bei den Oberlandesgerichten vorsieht, in denen das Verfahren vollständig in englischer Sprache geführt wird. Auch vor dem BGH soll bei einer Revision gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Commercial Courts eine Verfahrensführung in englischer Sprachemöglich sein.
Quelle: PM des BMJ vom 25.04.2023