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Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren
30.05.2023
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten fördern soll. Es sollen dabei insbesondere die bereits bestehenden zivilprozessualen Möglichkeiten zur Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahme flexibilisiert und erweitert werden. Gerade bei den geplanten Commercial Chambers bzw. den Commercial Courts soll die Videokonferenztechnik künftig verstärkt zum Einsatz kommen.