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Aktuelles

Kennzahl: 17.17102

EU-Sanktionen gegen Russland: Erfassung von Ersatzteilen und Zubehör für Luxusgüter

01.06.2022

Die Generalzolldirektion hat folgenden Hinweis bzgl. der Erfassung bzw. Nichterfassung von Ersatzteilen und Zubehör im Zusammenhang mit dem Luxusgüterembargo der EU gegen Russland veröffentlicht:
Damit ein Ersatzteil vom Luxusgüterembargo nach Art. 3h i.V.m. Anhang XVIII Nr. 17 der VO (EU) Nr. 833/2014 erfasst ist, müssen drei Voraussetzungen kumulativ gegeben sein:
Das Ersatzteil
  • muss in Anhang XVIII Nr. 17 der VO (EU) 833/2014 gegen Russland gelistet sein,
  • einen Wert von mehr als 300 EUR haben und
  • für ein Fahrzeug mit einem Wert von über 50.000 EUR (bzw. 5.000 EUR) bestimmt sein.
Den Artikel mit weiteren Einzelheiten können Sie auf der Webseite des Deutschen Zolls hier lesen.