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CLP-Konsultation: Ergebnisse der IHK-Unternehmensbefragung

08.12.2021

Als Teil der Chemikalienstrategie plant die EU-Kommission, die CLP-Verordnung zu überarbeiten. Die Verordnung regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der EU. In einer Konsultation fragte die Kommission Unternehmen zu Ihrer Meinung zu den Vereinfachungen von Etiketten, dem Verfahren der Einstufung, neuen Gefahrenklassen für hormonaktive Substanzen und der Gleichbehandlung von Online- und Einzelhandel.

Wir haben für Unternehmen die wirtschaftlich relevantesten Fragen herausgesucht und danach befragt.

Die CLP-Verordnung enthält einheitliche Anforderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Bekannt sind etwa die Gefahrensymbole (Piktogramme) oder Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze). In ihrer umfangreichen Konsultation stellt die EU-Kommission Fragen zur geplanten Überarbeitung folgender Punkte:
  • Einführung neuer Gefahrenklassen (bspw. endokrine Disruptoren),
  • Vereinfachung oder Digitalisierung von Etiketten und Informationen,
  • Erweiterung der Einstufungsverfahren,
  • Gleichbehandlung von Online- und Einzelhandel.
An der IHK-Unternehmensbefragung zur Konsultation der EU-Kommission haben sich mehr als 182 Unternehmen beteiligt. 143 Unternehmen beantworteten den Fragebogen vollständig. Auch 12 saarländische Betriebe haben sich beteiligt. Die meisten Antworten der Unternehmen ergaben ein recht einheitliches Bild. Bei der Gestaltung der Etiketten unterschieden sich Hersteller und nachgeschaltete Anwender.

Vereinfachung oder Digitalisierung der Kennzeichnung

Die Kommission erwägt, dass die Informationen auf den Etiketten künftig reduziert und alternativ digital oder als Packungsbeilage bereitgestellt werden. Die Befragung der IHKs ergab, dass Unternehmen ein gewisser Umfang an Informationen auf den Etiketten wichtig ist und sie digitale Formate zur Information für sinnvoll halten. Wichtiger als der Umfang der Informationen ist Ihnen jedoch offenbar, dass die teils widersprüchlichen Vorschriften international und europäisch harmonisiert werden.

Auf die Frage, ob sie Probleme oder Widersprüche bei der Kennzeichnung erführen, nannten mehr als 23 Unternehmen konkrete Beispiele: Häufiger wurden etwa Widersprüche mit der Biozid-Verordnung oder dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) genannt. In der Praxis wichen zudem internationale Kennzeichnungen von Produkten (insbesondere aus den USA oder China) nach UN GHS von den europäischen Bestimmungen ab. Zudem würden häufig unterschiedliche Hinweise auf Etiketten nach CLP und dem Sicherheitsdatenblatt für die Chemikalien nach Anhang II der REACH-Verordnung auftreten. Viele dieser Unternehmen wünschen sich hier eine bessere Harmonisierung und ein internationales Verzeichnis für die Stoffe und ihre Einstufung.

Bei den Informationen auf den Etiketten sehen die meisten Unternehmen weiterhin den Bedarf, die Piktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Bezeichnung und Identifikationscode (zur Giftinformation) beizubehalten. Bei zusätzlichen Kennzeichnungsinformationen (z. B. im Fall bleihaltiger Chemikalien: „Warnung! Enthält Blei!“) sind sich Unternehmen nicht ganz einig: Etwa der Hälfte der Unternehmen ist diese Information wichtig. Dies betrifft besonders nachgeschaltete Anwender (66 Prozent). Weitere Informationen auf dem Etikett, wie Gebrauchsanweisungen (34 Prozent) halten Unternehmen dagegen mehrheitlich für nicht notwendig.

Ausnahmen von den Kennzeichnungspflichten halten die antwortenden Unternehmen besonders für kleinere Produkte (z. B. Stifte, Feuerzeuge) für sinnvoll. Mehr als die Hälfte erwartet hier erhebliche Einsparungen. Etwas weniger als die Hälfte erwartet dies auch bei der Möglichkeit zu ausfaltbaren Etiketten für mehrsprachige Informationen (44 Prozent) und Informationen in digitaler Form (49 Prozent).

Die überwiegende Mehrheit (74 Prozent) der Unternehmen bewerten die Darstellung von Etiketten in digitaler Form generell als nützlich. In den Freitexten wünschten sich vor allem die nachgeschalteten Anwender zusätzliche Informationen zum Transport, Anforderung an die Lagerung (bspw. die Wassergefahrenklasse), Gebrauchshinweise, Herstelleranschrift oder Angaben des Sicherheitsdatenblattes.

Onlinehandel

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Online-Handels erwägt die Kommission eine Anpassung der CLP-Verordnung. Zur Frage des Zeitpunktes, wann die Informationen beim Onlinehandel bereitgestellt werden sollten, gaben 80 Prozent der Unternehmen an, dass sie dies sowohl bei der Bestellung als auch bei der Lieferung für notwendig hielten. Etwas mehr als die Hälfte (58 Prozent) wünschen sich dabei alle Informationen des Etiketts. Die größten Probleme bei Online-Verkäufen sehen die Unternehmen in falscher oder unvollständiger Werbung (77 Prozent) gefolgt von falschen oder unvollständigen Kennzeichnungen (69 Prozent). Fast alle antwortenden Unternehmen befürworten deshalb auch, dass für den Onlinehandel die gleichen Verpflichtungen gelten sollen, wie für den stationären Handel.

Einstufung von Stoffen

Die Einstufung von Stoffen erfolgt heute meist durch die Hersteller, die ihre Einstufung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden. Wenn die Meldung zu unterschiedlichen Einträgen für denselben Stoff führt, sind Hersteller und Importeure verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, sich auf einen Eintrag im Verzeichnis zu einigen. Trotz dieser Verpflichtung sind unterschiedliche Einträge für denselben Stoff sehr häufig.

Die Kommission fragte deshalb, ob dieses System gerändert werden soll, die Verpflichtung zur einheitlichen Eintragung gestärkt werden sollte und die ECHA in die Lage versetzt werden sollte, unzutreffende Meldungen zu entfernen oder abzulehnen. All diese Optionen werden von den antwortenden Unternehmen überwiegend befürwortet (84, 91 und 95 Prozent). In ihren Freitextantworten setzten sich die Unternehmen mehrheitlich für größere Anstrengungen zur internationalen Harmonisierung der Bewertung und Einstufung von Chemikalien ein.

Die Festsetzung toxikologischer/ökotoxikologischer Werte wie DNEL (Expositionshöhe, unterhalb derer ein Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt) DMEL (Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein minimales, tolerierbares Risiko der Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht) und PNEC (Konzentration eines umweltgefährlichen Stoffes, bis zu der sich keine Auswirkungen auf die Umwelt zeigen) ist Bestandteil der Gefahrenbewertung. Diese Werte werden derzeit gemäß der REACH-Verordnung oder z. B. in Regelungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika, Biozidprodukte und Arbeitsschutz abgeleitet. Im Rahmen des Konzepts „Ein Stoff, eine Bewertung“ beabsichtigt die Kommission, ein Verfahren zur Harmonisierung der Werte für einige toxikologische/ökotoxikologische Parameter in die CLP-Verordnung aufzunehmen. Den antwortenden Unternehmen ist eine solche Harmonisierung sehr wichtig: 81 Prozent gaben dies für DNEL-, 74 Prozent für DMEL- und 71 Prozent für PNEC-Werte an.

Einführung neuer Gefahrenklassen

Die Kommission erwägt die Einführung neuer Gefahrenklassen, die derzeit in der CLP-Verordnung und dem weltweiten GHS nicht erfasst sind. Dazu zählen:
  • endokrine Disruptoren (u. a. hormonschädigend)
  • persistente, bioakkumulierbare und toxische Chemikalien
  • persistente, mobile und toxische Chemikalien
Eine technische oder medizinische Bewertung der neuen Klassen oder Kategorien konnte der DIHK nicht vornehmen. Unternehmen wurden jedoch danach gefragt, wie viele ihrer Chemikalien neu eingestuft oder umformuliert werden müssten und ob sie ausreichend Daten zur Bewertung der Stoffe besäßen. 

Der Anteil, der von den vorgeschlagenen Gefahrenklassen betroffenen Produkte, schwankt erheblich zwischen den Unternehmen. Im Durchschnitt schätzen Unternehmen, dass mehr als 15 Prozent neu eingestuft und ca. 12 Prozent umformuliert werden. Mehr als 90 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie einige oder erhebliche zusätzliche Ressourcen investieren müssten, um Stoffe entsprechend der vorgeschlagenen Gefahrenklassen bewerten zu können.

Etwa 51 Prozent der antwortenden Unternehmen beurteilt die zur Bewertung vorhandenen Daten als teilweise oder überhaupt nicht ausreichend. Knapp die Hälfte bewertet die vorhandenen Daten für überwiegend oder vollständig ausreichend. Dies gilt sowohl für die endokrinen Disruptoren als auch für persistente, bioakkumulierbare und toxische oder persistente, mobile und toxische Stoffe.

Der DIHK hat die Ergebnisse der Kommission im Rahmen der Konsultation zur CLP-Verordnung mitgeteilt. Über den Fortgang des Verfahrens berichten wir regelmäßig in unserem Newsletter: der EcoPost.