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Aktuelles

Kennzahl: 17.17092

Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen bei der Einfuhr - weitere Waren von L/C-Pflicht ausgenommen

20.05.2022

Seit 22.02.2022 dürfen Importgeschäfte nach Ägypten zu einem großen Teil nur noch über die Eröffnung von Akkreditiven (L/C) und nicht länger über "Cash against Documents" (CAD) abgewickelt werden. Ausnahmen hiervon sind seither u.a. an Wertschwellen, an die Art der Waren, an die Art der Importeure bzw. an den jeweiligen Verwendungszweck der Waren geknüpft  (siehe Meldung vom 21.02.2022). Ausnahmegenehmigungen sind bei der Zentralbank von Ägypten einzuholen.

Am 10. Mai 2022 hat die ägyptische Regierung entschieden, weitere Warengruppen von der Akkreditivpflicht auszunehmen und die Rückkehr zur Zahlungsabwicklung per "Cash Against Documents" zuzulassen. Dies gilt für Produktionsmittel und Rohstoffe. Details sind aufgrund fehlender offizieller Mitteilungen bisher nicht bekannt. Wir empfehlen deshalb, dass sich Exporteure mit ihren Kunden und Geschäftsbanken zur konkreten Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen direkt in Verbindung setzen.


Kontakt
:
Allaa Zain
German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8471
Fax: +202 3336 8497