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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


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Mitgliederverwaltung

Der Bereich Mitgliederverwaltung der IHK Saarland schafft die Voraussetzungen für alle Leistungen

Mitglieder zu Fans machen

Mitgliederverwaltung (jpg)Über 58.000 Unternehmen sind Mitglied in der IHK Saarland – kleine, mittlere und große. Die Verarbeitung ihrer Daten und Beiträge schafft die Voraussetzung dafür, dass die IHK überhaupt so umfassende Unterstützung in allen Belangen der Wirtschaft leisten und ihre hoheitlichen Aufgaben erfüllen kann. Ohne die Arbeit der Mitgliederverwaltung sind die vielfältigen Leistungen der IHK Saarland von A bis Z – von Ausbildung bis Zertifizierungen – gar nicht möglich.

Die Mitgliederverwaltung unter der Leitung von Edith Engeldinger ist dem Bereich Recht und Zentrale Dienste zugeordnet, der von der Stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin, Ass. iur. Heike Cloß, geführt wird. Das Team von Edith Engeldinger kümmert sich darum, dass alle Unternehmensdaten korrekt und vollständig sind – und immer aktuell bleiben. Die Mitgliedschaft von Unternehmen in einer IHK regelt in Deutschland das IHK-Gesetz. Danach sind alle, die im Bezirk der zuständigen IHK eine Betriebsstätte unterhalten und zur Gewerbesteuer zu veranlagen sind, Mitglieder ihrer IHK. Die Informationen darüber teilen Gewerbeamt, Finanzamt und Handelsregister der IHK – genauer dem Bereich Mitgliederverwaltung – mit. Hier wissen natürlich alle, dass es sich um sensible Daten handelt, die strengstem Datenschutz unterliegen. Die Verwaltung dieser Unternehmensdaten und der beitragsbezogenen Finanzdaten ist daher auf einen kleinen Personenkreis beschränkt. Nur sie haben Zugriff auf diese Daten.

Die Mitgliederverwaltung sorgt also dafür, dass die IHK überhaupt ein Budget für ihre Arbeit zur Verfügung hat. Die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist unabhängig vom Staat und tritt in Selbstverwaltung als Vertreter der gewerblichen Wirtschaft auf. Deshalb hat der Staat der IHK viele Aufgaben als hoheitliche Aufgaben übertragen. Wie wichtig die IHK für ein funktionierendes Wirtschaftsleben ist, zeigen folgende Beispiele. Ohne die IHK müssten Unternehmen
  • Berufsausbildung und Prüfungen selbst organisieren,
  • unabhängige Qualifizierungen durch Unterrichtungsverfahren für ganze Branchen wie z. B. das Bewachergewerbe selbst darstellen,
  • Dokumente für Handel und Außenhandel von verschiedenen Stellen beziehen,
  • Sachverständige zu vielen Sachthemen selbst auswählen, ohne deren Qualifikation zu kennen,
  • die Unternehmen den Dschungel der Gründungs- und Unternehmensförderung selbst durchforsten,
und, und, und ...

Ja, es gäbe auch keine der beliebten IHK-Veranstaltungen – weder regional, noch zentral. Und viele Fragen, die in der IHK kompetent beantwortet werden, würden einfach ins Leere laufen.

Wie setzt sich nun der Mitgliedsbeitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage. Der Grundbeitrag ist gestaffelt und richtet sich nach der Art, dem Umfang und der Leistungsfähigkeit des Mitgliedsunternehmens. Die Bemessungsgrundlagen teilt das Finanzamt der Mitgliederverwaltung der IHK Saarland mit. Selbstverständlich gilt auch hier das Steuergeheimnis. Die Höhe der Beiträge legt jedes Jahr die Vollversammlung fest, die sich aus gewählten Vertretern der Mitgliedsunternehmen zusammensetzt. Jedes neue Mitglied wird in einem Begrüßungsschreiben über die Tätigkeit der IHK und den jährlich zu leistenden Beitrag informiert. Das Begrüßungsschreiben ruft bei den Empfängern – wie auch der jährliche Beitragsbescheid – Fragen hervor. „Wir erleben es oft, dass Mitglieder anrufen, um über ihre Mitgliedschaft und den Beitrag zu reden. Doch häufig geht dieses Telefonat schon in ein erstes Beratungsgespräch über, bei dem wir dem Fragenden weiterhelfen können. Auf jeden Fall kennen und vermitteln wir in unserer IHK den passenden Experten“, beschreibt Edith Engeldinger ihren Arbeitsalltag. Dabei wissen die wenigsten, dass rund 45 Prozent der Mitgliedsunternehmen von Beiträgen freigestellt sind. Grundsätzlich geht man flexibel auf Engpässe in Unternehmen ein, sofern diese belegt werden können. Allen Unternehmen wurde auch während des Corona bedingten Lock downs eine Beitragsstundung angeboten.
Dabei gilt der Grundsatz: Alle Unternehmen erhalten von der IHK Saarland die gleichen Leistungen, egal welchen Beitrag sie entrichten. Von diesem Gesamtbudget fließt ein Großteil in die Finanzierung der Interessenwahrnehmung der Mitglieder, die hoheitlichen Aufgaben und vielfältigen Serviceleistungen der einzelnen Bereiche der IHK Saarland. Höhepunkte im Kundenkontakt sind Frühjahr und Herbst. Dann werden die meisten Beitragsbescheide versandt und es kommt zu vielen Nachfragen. In den meisten Fällen kann dem Mitglied geholfen werden. Oft kommen aber auch ganz andere Themen zur Sprache. „Manchmal sind wir auch Seelsorger und erste Ansprechpartner für Mitglieder, die sich mit einem aktuellen Problem beschäftigen. Das nehmen wir gerne als Chance wahr, um dieses Mitglied zum Fan zu machen.“ Mit dieser Grundeinstellung werden die Fans der IHK Saarland ganz sicher immer zahlreicher. Denn eine faire und transparente Mitgliederverwaltung legt den Grundstein für eine erfolgreiche und nahe an ihren Kunden operierende IHK Saarland.

Mitglieder in Zahlen
Mitglieder insgesamt:
Davon Industrie
Davon Handel
Davon Dienstleistung
Davon Gastgewerbe
58.021
11,10 %
18,69 %
62,05 %
8,16 %
Externe Unternehmen mit mindestens 1 Betriebsstätte im Saarland
1.879
Jährliche Bearbeitung von: Gewerbe-an-, um- und -abmeldungen
14.421
Handelsregistereintragungen (inkl. Änderungen und Löschungen)
5.461
Begrüßungsschreiben
6.792
Beitrag in Zahlen:
Versandte Beitragsbescheide
Freistellungsquote
Unternehmen, die nur zum Grundbetrag veranlagt sind
75.430
45%
50%
Durchschnittsbeitrag der zahlenden Mitgliedsunternehmen
500 Euro
Durchschnittsbeitrag der zahlenden Handelsregister-Unternehmen 813 Euro